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StartseiteStand: 22. Juni 2007
Novellierung des ProMechG schafft noch mehr Anreize für Klimaschutz im In- und Ausland
Der Bundestag hat heute in dritter Lesung das Gesetz für die 2. Handelsperiode des EU-Emissionshandels 2008-12 (Zuteilungsgesetz) beschlossen. Für die Nutzung von CDM und JI ergeben sich folgende Änderungen:
Obergrenze: 22% der Zuteilungsmenge pro Anlage
Zertifikate aus CDM- und JI-Projekten können bis zu 22% der anlagenspezifisch zugeteilten Emissionsrechte ersetzen.
Insgesamt steht deutschen Unternehmen, wie Ende 2006 von der Bundesregierung bereits bei der EU-Kommission notifiziert, eine Gesamtmenge von 90 Mio. Zertifikaten pro Jahr aus CDM und JI zur Verfügung.
Das Zuteilungsgesetz sieht nun vor, einen Anteil von 10% der Gesamtmenge an Emissionsrechten zu versteigern bzw. zu veräußern. Da sich dadurch die Menge der anlagenspezifisch zugeteilten Emissionsrechte verringert, wurde entsprechend die Nutzungsobergrenze für CDM- und JI-Zertifikate von 20% auf 22% angehoben, um die Gesamtmenge von 90 Mio. Zertifikaten verbindlich den Anlagenbetreibern zur Verfügung stellen zu können.
Der Bundestag hat mit diesem Beschluss die Tür für die Beteiligung deutscher Unternehmen an den internationalen Kohlenstoffmärkten weit geöffnet. Deutsche Klima- und Energietechnologien sind in vielen Anwendungsbereichen weltweit führend. Dennoch liegen deutsche Unternehmen derzeit auf dem Weltmarkt lediglich auf Platz 8 mit einem Anteil von weniger als 3% Beteiligung an registrierten CDM-Projekten.
Gebührenordnung
Die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Gebührenregelung für die Genehmigung von CDM- und JI-Projekten ist nun vom Tisch. Die Finanzierung des Verwaltungsaufwandes für die Bearbeitung von Anträgen zu CDM und JI erfolgt nun nach dem gleichen Prinzip wie die Finanzierung der anderen Emissionshandelsaufgaben: die Kosten werden durch die Veräußerung von Emissionsberechtigungen aus der Reserve fast vollständig refinanziert. Deutschland kann dadurch seine Gebührensätze an die international üblichen Standards für CDM und JI anpassen. Damit fällt ein großes Hemmnis weg, das bisher einen Großteil an Unternehmen daran gehindert hat, ihre Projekte bei der DEHSt anzumelden.
JI Second Track
Das ProMechG ist nun auch für den JI Second Track offen. Nachdem auf internationaler Ebene die Voraussetzungen für dieses Verfahren u. a. mit der Einsetzung des JISC (JI Supervisory Committee) geschaffen worden sind, können nun auch JI-Projekte durch die DEHSt genehmigt werden, die international den Second Track durchlaufen. Die Nutzung des Second Track wird dann erforderlich, wenn der Gastgeberstaat nicht die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen für die Nutzung des First Track erfüllt.
