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Einführung CDM und JI
Kooperation mit den Gastländern
Die Kooperation mit den Gastländern
CDM- und JI-Projekte können durch Einzelinitiative entwickelt und in Zusammenarbeit mit dem Investor- und dem Gastland realisiert werden. Dennoch sollten Projektentwickler ihr Projekt vor dem Beginn des Genehmigungsverfahrens in die zwischenstaatliche Zusammenarbeit einbinden. Eine zwischenstaatliche Vereinbarung etwa, häufig auch als 'Memorandum of Understanding' (MoU) bezeichnet, hilft bei der Durchführung von CDM- und JI-Projekten. Darüber hinaus entfalten zahlreiche Staaten derzeit Aktivitäten, die die Nutzung der Kyoto-Mechanismen erleichtern. Im Folgenden werden diese verschiedenen Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit näher beschrieben.
Die Mindestanforderungen
Die minmal erforderlichen Verfahren zur Abwicklung von CDM/JI-Projekten sind weitgehend durch die Beschlüsse der
Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls, der EU sowie gegebenenfalls der zusätzlichen nationalen Regelungen der Investor- und
Gastländer vorgegeben. Während für den CDM die Beschlüsse der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls sowie
die Durchführungsbeschlüsse des CDM Executive Board ausreichend geregelt sind (
Die Durchführung von CDM-Projekten), regelt das ProMechG das
Normalverfahren für den JI Track 1. Mit den Beschlüssen von COP/MOP 2 2006 in Nairobi liegen nun auch die Regelungen
für den JI Track 2 vor (
Die Durchführung von
JI-Projekten).
Darüber hinaus ist vor der Durchführung von Projekten zu klären, ob und welche nationalen Anforderungen das
Gastland aufgestellt hat. Aus der Sicht eines Gastlandes kann die Eignung eines Projektes mit Blick auf die eigenen
Entwicklungsziele definiert und somit ein andernorts akzeptables Projekt abgelehnt werden. Vorläufig muss deshalb jedes
einzelne Projekt mit den Gastlandbehörden abgestimmt werden. Die zuständige Behörde des Investorlandes kann
diesen Prozess unterstützen.
Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Abschluss zwischenstaatlicher Vereinbarungen (Memoranda of Understanding, MoU)
wünschenswert. In diesen Dokumenten werden Kooperationsziele, Aktivitätsbereiche und das Zusammenwirken bei der
Abwicklung der CDM- bzw. JI-Projekte geregelt. Allerdings sind die MoUs keine Erfordernis des Kyoto-Protokolls bzw. der
Folgebeschlüsse. Gaststaaten können zwar solche Vereinbarungen zur Bedingung machen. Dies ist bislang jedoch die
Ausnahme.
Grundsätzlich bietet es sich an, diese Vereinbarungen mit den Ländern zu treffen, mit denen CDM- oder JI-relevante
Aktivitäten bereits vorliegen oder sich unmittelbar in Planung befinden. Das Bundesumweltministerium ist derzeit mit einer
Reihe von Gastländern in Verhandlungen. Vereinbarungen liegen derzeit vor mit Ägypten, Israel, Mexiko, Peru.
Ergänzend haben die Ostseeanrainerstaaten ein multilaterales Abkommen geschlossen (Testing Ground Agreement). Eine
Übersicht über die von Deutschland abgeschlossenen MoUs findet sich
hier.
Für die Projektentwickler und -investoren stellen zwischenstaatliche Vereinbarungen einen zweckmäßigen Rahmen
dar, in denen die Projekte verbindlich durchgeführt werden können. Allerdings ersetzen die zwischenstaatlichen
Vereinbarungen keinesfalls vertragliche Vereinbarungen zur Verteilung und Übertragung von den im Projekt entstandenen
Emissionszertifikaten. Für den CDM stellt die IETA (International Emission Trading Association) ein Standardabkommen (CDM
Emission Reduction Purchase Agreement) zur Verfügung, siehe
www.ieta.org. Für JI
sollten vergleichbare Verträge abgeschlossen werden – auch dann, wenn ein völkerrechtlich verbindliches
Abkommen mit dem betreffenden JI-Gastland vorliegt.
Projektportfolios zur Stimulierung von Angebot und Nachfrage
Durch die Entwicklung von Projektportfolios können Unternehmen, die keinen unmittelbaren Zugang zur Entwicklung von CDM-
und JI-Projekten haben, an dem entstehenden Zertifikatemarkt teilhaben. Projektportfolios können strategisch aus der
Angebots- und aus der Nachfrageperspektive entwickelt werden. Hierdurch entsteht die Chance zum „Matching“ von
Unternehmensinteressen und länderspezifischen Entwicklungszielen.
Ein Projekt, das die deutsche Energieagentur (dena) im Auftrag des Bundesumweltministeriums in Russland durchführt,
verdeutlicht die Optionen: Ziel ist es unter anderem, die Schaffung eines Angebotsmarktes für JI-Projekte zu
unterstützen und zur Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten von Emissionszertifikaten für deutsche Unternehmen
beizutragen. Als Ergebnis soll eine Liste mit mindestens 10 vorgeprüften potenziellen deutsch-russischen JI-Projekten
erstellt werden, die deutschen Investoren angeboten werden sollen. Neben den unternehmensbezogenen Aktivitäten trägt
das Projekt gleichzeitig zum Kapazitätsaufbau in Russland bei. Hauptsächlich geht es dem Bundesumweltministerium um
die zwischenstaatlichen Verfahrensschritte bis zur Projektgenehmigung sowie den Abschluss einer zwischenstaatlichen
Kooperationsvereinbarung mit Russland.
Darüber hinaus finden Aktivitäten auch in Rumänien und der Ukraine in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Energieagentur statt. Ein weiteres Bespiel für die Erstellung eines Projektportfolios mit Projektmatching-Aktivitäten
findet in China statt. Die bisherigen Erfahrungen des Bundesumweltministeriums zeigen eindeutig, dass bei einer engen
Einbindung deutscher Unternehmen in die Portfolio-Aktivitäten eine ausreichende deutsche Präsenz auf den
Kohlenstoffmärkten organisiert werden kann. Die aktuellen Gastlandaktivitäten des BMU finden Sie
hier.
Klimaabkommen mit Brasilien, Foto: Thomas Koehler,
photothek.net

