Die Kooperation mit den Gastländern

CDM- und JI-Projekte können durch Einzelinitiative entwickelt und in Zusammenarbeit mit dem Investor- und dem Gastland realisiert werden. Dennoch sollten Projektentwickler ihr Projekt vor dem Beginn des Genehmigungsverfahrens in die zwischenstaatliche Zusammenarbeit einbinden. Eine zwischenstaatliche Vereinbarung etwa, häufig auch als 'Memorandum of Understanding' (MoU) bezeichnet, hilft bei der Durchführung von CDM- und JI-Projekten. Darüber hinaus entfalten zahlreiche Staaten derzeit Aktivitäten, die die Nutzung der Kyoto-Mechanismen erleichtern. Im Folgenden werden diese verschiedenen Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit näher beschrieben.

Die Mindestanforderungen

Die minmal erforderlichen Verfahren zur Abwicklung von CDM/JI-Projekten sind weitgehend durch die Beschlüsse der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls, der EU sowie gegebenenfalls der zusätzlichen nationalen Regelungen der Investor- und Gastländer vorgegeben. Während für den CDM die Beschlüsse der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls sowie die Durchführungsbeschlüsse des CDM Executive Board ausreichend geregelt sind ( Die Durchführung von CDM-Projekten), regelt das ProMechG das Normalverfahren für den JI Track 1. Mit den Beschlüssen von COP/MOP 2 2006 in Nairobi liegen nun auch die Regelungen für den JI Track 2 vor ( Die Durchführung von JI-Projekten).
Darüber hinaus ist vor der Durchführung von Projekten zu klären, ob und welche nationalen Anforderungen das Gastland aufgestellt hat. Aus der Sicht eines Gastlandes kann die Eignung eines Projektes mit Blick auf die eigenen Entwicklungsziele definiert und somit ein andernorts akzeptables Projekt abgelehnt werden. Vorläufig muss deshalb jedes einzelne Projekt mit den Gastlandbehörden abgestimmt werden. Die zuständige Behörde des Investorlandes kann diesen Prozess unterstützen.

Zwischenstaatliche Vereinbarungen

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Abschluss zwischenstaatlicher Vereinbarungen (Memoranda of Understanding, MoU) wünschenswert. In diesen Dokumenten werden Kooperationsziele, Aktivitätsbereiche und das Zusammenwirken bei der Abwicklung der CDM- bzw. JI-Projekte geregelt. Allerdings sind die MoUs keine Erfordernis des Kyoto-Protokolls bzw. der Folgebeschlüsse. Gaststaaten können zwar solche Vereinbarungen zur Bedingung machen. Dies ist bislang jedoch die Ausnahme.
Grundsätzlich bietet es sich an, diese Vereinbarungen mit den Ländern zu treffen, mit denen CDM- oder JI-relevante Aktivitäten bereits vorliegen oder sich unmittelbar in Planung befinden. Das Bundesumweltministerium ist derzeit mit einer Reihe von Gastländern in Verhandlungen. Vereinbarungen liegen derzeit vor mit Ägypten, Israel, Mexiko, Peru. Ergänzend haben die Ostseeanrainerstaaten ein multilaterales Abkommen geschlossen (Testing Ground Agreement). Eine Übersicht über die von Deutschland abgeschlossenen MoUs findet sich hier.
Für die Projektentwickler und -investoren stellen zwischenstaatliche Vereinbarungen einen zweckmäßigen Rahmen dar, in denen die Projekte verbindlich durchgeführt werden können. Allerdings ersetzen die zwischenstaatlichen Vereinbarungen keinesfalls vertragliche Vereinbarungen zur Verteilung und Übertragung von den im Projekt entstandenen Emissionszertifikaten. Für den CDM stellt die IETA (International Emission Trading Association) ein Standardabkommen (CDM Emission Reduction Purchase Agreement) zur Verfügung, siehe www.ieta.org. Für JI sollten vergleichbare Verträge abgeschlossen werden – auch dann, wenn ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen mit dem betreffenden JI-Gastland vorliegt.

Projektportfolios zur Stimulierung von Angebot und Nachfrage

Durch die Entwicklung von Projektportfolios können Unternehmen, die keinen unmittelbaren Zugang zur Entwicklung von CDM- und JI-Projekten haben, an dem entstehenden Zertifikatemarkt teilhaben. Projektportfolios können strategisch aus der Angebots- und aus der Nachfrageperspektive entwickelt werden. Hierdurch entsteht die Chance zum „Matching“ von Unternehmensinteressen und länderspezifischen Entwicklungszielen.
Ein Projekt, das die deutsche Energieagentur (dena) im Auftrag des Bundesumweltministeriums in Russland durchführt, verdeutlicht die Optionen: Ziel ist es unter anderem, die Schaffung eines Angebotsmarktes für JI-Projekte zu unterstützen und zur Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten von Emissionszertifikaten für deutsche Unternehmen beizutragen. Als Ergebnis soll eine Liste mit mindestens 10 vorgeprüften potenziellen deutsch-russischen JI-Projekten erstellt werden, die deutschen Investoren angeboten werden sollen. Neben den unternehmensbezogenen Aktivitäten trägt das Projekt gleichzeitig zum Kapazitätsaufbau in Russland bei. Hauptsächlich geht es dem Bundesumweltministerium um die zwischenstaatlichen Verfahrensschritte bis zur Projektgenehmigung sowie den Abschluss einer zwischenstaatlichen Kooperationsvereinbarung mit Russland.
Darüber hinaus finden Aktivitäten auch in Rumänien und der Ukraine in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energieagentur statt. Ein weiteres Bespiel für die Erstellung eines Projektportfolios mit Projektmatching-Aktivitäten findet in China statt. Die bisherigen Erfahrungen des Bundesumweltministeriums zeigen eindeutig, dass bei einer engen Einbindung deutscher Unternehmen in die Portfolio-Aktivitäten eine ausreichende deutsche Präsenz auf den Kohlenstoffmärkten organisiert werden kann. Die aktuellen Gastlandaktivitäten des BMU finden Sie hier.




Klimaabkommen mit Brasilien, Foto: Thomas Koehler, photothek.netKlimaabkommen mit Brasilien, Foto: Thomas Koehler, photothek.net