Stand: März 2010


Der Markt für CDM/JI-Emissionszertifikate

Die Möglichkeiten für die Verwertung von CDM/JI-Emissionszertifikaten in Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten werden größtenteils durch die nationale und europäische Gesetzgebung definiert. Es gibt im Wesentlichen drei Optionen, CDM/JI-Emissionszertifikate zu verwenden:


  • die Nachfrage im Rahmen des EU-Emissionshandels,
  • die Nachfrage, die durch Ankaufprogramme der EU-Mitgliedstaaten erzeugt wird,
  • die freiwillige Nachfrage durch private Akteure.

Die Nachfrage im Rahmen des EU-Emissionshandels

Der wesentliche Teil der nicht-staatlichen Nachfrage nach CER oder ERU wird durch die Emissionsbegrenzungen von Unternehmen im EU-Emissionshandel ausgelöst. Laut EU-Ergänzungsrichtlinie, umgesetzt im deutschen ProjektMechanismenGesetz (ProMechG), wird die Verwertung von Emissionszertifikaten aus CDM/JI-Projekten im Rahmen des EU-Emissionshandels wie folgt aussehen:

  • Der CDM/JI-Projektdurchführer durchläuft den Projektzyklus für sein CDM/JI-Projekt und erhält dafür eine Menge CER oder ERU.
  • Der CDM/JI-Projektdurchführer verkauft die Zertifikate an einen Betreiber einer Industrie- oder Verbrennungsanlage, die am EU-Emissionshandel teilnehmen muss. CDM/JI-Projektdurchführer und Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage können identisch sein.
  • Dieser Betreiber beantragt die Umwandlung der CER bzw. ERU in EU-Berechtigungen: Er reicht die CER/ERU bei den Behörden seines EU-Mitgliedstaates ein. Rein technisch betrachtet erhält er die korrespondierende Menge EU-Berechtigungen, die er aber in demselben Augenblick zum Nachweis seiner Emissionsberechtigungen einsetzen muss.
  • Gelingt es dem Betreiber, mehr als die für seine Pflichterfüllung erforderliche Anzahl von EU-Berichtigungen durch CER/ERU zu substituieren, so kann er die dann freigesetzten EU-Berechtigungen nutzen, um spätere Pflichten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie zu erfüllen; alternativ kann er die EU-Berechtigungen an andere Marktteilnehmer weiterverkaufen.
  • Der EU-Mitgliedstaat, der die CER/ERU in EU-Berechtigungen umgetauscht hat, kann die CER/ERU nutzen, um seine Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erfüllen.

Eine Begrenzung finden die Umtausch- und Substitutionsprozesse zwischen den Zertifikaten durch die Festlegung einer anlagenbezogenen Obergrenze für die Nutzung von CDM/JI, die gemäß der EU-Ergänzungsrichtlinie festzulegen ist. Diese Obergrenze ist in Deutschland im Nationalen Allokationsplan II (NAP II) auf 22% der zugeteilten EU-Berechtigungen festgelegt. Damit steht den Emissionshandelsunternehmen in der 2. Handelsperiode des EU-Emissionshandels von 2008-2012 ein Zertifikatsvolumen von 90 Mio. jährlich, bzw. 450 Mio. in der gesamten Handelsperiode des EU-Emissionshandels, zur Verfügung. Die Menge kann unterschiedlich verteilt in der gesamten Handelsperiode zur Anrechnung gebracht werden. Alternativ können CER/ERU auch in die Periode nach 2012 übertragen werden. Durch die Festlegung für die 3. Handelsperiode des EU-Emissionshandels wurde die Nutzungsmenge für die deutschen Anlagenbetreiber kaum ausgedehnt. Allerdings stehen für den neu in den Emissionshandel ab 2012 einbezogenen Sektor „Flugverkehr“ weitere Mengen zur Verfügung. Die begrenzte Mengenausweitung ist zum einen auf die Gesamtbetrachtung der Periode 2008/20, d.h. die Gesamtbetrachtung der 2. und der 3. Handelsperiode des EU-Emissionshandels zurückzuführen und zum anderen vor dem Hintergrund des 20% - Minderungsziels der EU zu verstehen. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Erhöhung des Emissionsminderungsziels der EU auf 30% ein Teil der zusätzlichen Minderungsleistung durch Emissionszertifikate aus CDM- und JI-Projekten abgedeckt werden kann.

Die interessierten Unternehmen können aus eigenen CDM- und JI-Projekten Zertifikate generieren, bzw. CER/ERU auf dem Markt selbst aufkaufen, oder sie können sich eines Ankaufprogramms bedienen. Ein Beispiel ist der KfW-Klimaschutzfonds.

Qualitative Anforderungen der EU

Nicht alle CDM und JI Zertifikate werden im EU-EHS anerkannt. So hat die EU die Nutzung von Zertifikation aus Projekten, die Wald aufforsten bzw. wiederaufforsten, ausgeschlossen. Zertifikate aus großen Wasserkraftprojekten können nur dann genutzt werden, wenn in der Entwicklung des Projektes die Kriterien der World Commission on Dams eingehalten werden. Seit 2013 gilt zudem, dass Zertifikate von Industriegasprojekten, die nach 2012 registriert wurden, nicht mehr genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere Projekte, bei denen Trifluormethan (HFC-23) während der Herstellung von Chlordifluormethan zerstört wird und die Zerlegung von Distickstoffmonoxid (N2O) in der Adipinsäureherstellung

Um die Entwicklung in den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) voranzutreiben, hat die EU außerdem festgelegt, dass Zertifikate aus nach 2012 registrierten Projekten nur dann anrechenbar sind, wenn diese Projekte in den LDCs stattfinden. Die offizielle UN-Liste der LDCs ist hier abrufbar.

Die Nachfrage durch EU-Mitgliedstaaten

Einzelne EU-Mitgliedstaaten können, unabhängig von der europäischen Vorgehensweise, auf nationaler Ebene Verwendungsmöglichkeiten für CER/ERU schaffen. Die einfachste Methode dazu ist der direkte Aufkauf der Emissionszertifikate durch die Staaten. Hier liegen mittlerweile eine Vielzahl von Programmen vor.

Ferner könnte die Möglichkeit geschaffen werden, CER/ERU im Rahmen anderer Politikinstrumente (zum Beispiel Selbstverpflichtungen, Umweltsteuern) zu verrechnen. Diesbezügliche Überlegungen sind aber derzeit in keinem EU-Mitgliedstaat erkennbar. Das übergreifende Ziel der EU-Mitgliedstaaten ist in jedem Fall, CER/ERU zu erwerben, um damit die eigenen Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erfüllen.

Die freiwillige Nachfrage durch private Akteure

Zusätzlich zu den beiden angeführten Nachfragesegmenten entwickelt sich ein drittes Segment ohne jegliche staatliche Intervention. Dabei geht es um die " Kompensation" von Emissionen, die bislang nicht auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene reguliert werden.

Wie die Abbildung oben zeigt, ist das Besondere an diesem Nachfragesegment, dass die von den privaten Akteuren aufgekauften CER/ERU nicht durch Staaten genutzt werden, um die Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll zu erfüllen, sondern sie werden von den privaten Akteuren freiwillig stillgelegt.