Der Projektzyklus
Ein Klimaschutzprojekt im Sinne des Kyoto-Protokolls besteht jeweils aus mehreren Komponenten, unter denen die Klimaschutzprojektaktivität am wichtigsten ist. Denn die Projektaktivität ist die tatsächlich durchgeführte Investition in eine klimafreundlichere Wirtschaftsweise. Alle anderen Teile des Klimaschutzprojekts dienen nur der Abrechnung, Dokumentation und Überwachung der Treibhausgasbilanz. Beispiele für emissionsmindernde Klimaschutzprojektaktivitäten sind der Bau eines Windparks, die Verbesserung der Effizienz eines Fernwärmenetzes oder die Installation eines Biomassekraftwerkes. Beispiele für so genannte "Senkenprojektaktivitäten", also Projektaktivitäten, die zu mehr gebundenem Kohlenstoff pro Flächeneinheit führen, sind Aufforstungen oder Wiederaufforstungen
Für die Realisierung eines Klimaschutzprojekts sind besondere Durchführungsvorschriften zu beachten. Die nebenstehende Abbildung illustriert den Projektzyklus, der grob in sechs Arbeitsschritte eingeteilt werden kann. Im Folgenden werden die Grundbegriffe und die Arbeitsschritte in vereinfachter Form erläutert. Besonderheiten von CDM und JI werden
hier erläutert.
Die Projektidee
Am Beginn aller Überlegungen steht die Projektidee beziehungsweise die Sondierung möglicher Projektaktivitäten und Projektpartner.
Die Projektdokumentation (Project Design Document, PDD)
Das PDD ist eine in Format und Inhalt verbindlich vorgegebene Projektdokumentation, auf deren Basis über die Zulassung des Klimaschutzprojekts entschieden wird.
Sein Hauptbestandteil ist – neben der genauen Beschreibung der Klimaschutzprojektaktivität – die Erstellung eines Referenzszenarios. Dieses Referenzszenario besteht aus zwei Teilen:
- Es beschreibt die Investition/Wirtschaftsweise, die in Abwesenheit der Klimaschutzprojektaktivität durchgeführt worden wäre. Diese Investition/Wirtschaftsweise wird häufig Referenzfall genannt. Für die Bestimmung des Referenzfalls müssen die marktgängigen Technologien, die staatlichen Anreizprogramme sowie die ordnungsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
- Es werden die Emissionen abgeschätzt, die anfallen würden, wenn der Referenzfall realisiert würde. Die Abschätzung dieser Emissionen wird allgemein mit dem englischen Begriff Baseline bezeichnet. Der Baseline wird eine Prognose der Emissionen gegenübergestellt, die bei der Durchführung der Klimaschutzprojektaktivität anfallen würden. Auf diese Art werden die voraussichtlichen Emissionsreduktionen des Klimaschutzprojekts errechnet.
Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Klimaschutzprojekt ist das Kriterium der Zusätzlichkeit (additionality). Es besagt, dass Klimaschutzprojekte nur dann zulässig sind, wenn sie ohne den Anreiz von CDM und JI nicht zustande gekommen wären.
Weitere wichtige Begriffe sind die der Projektgrenze (project boundary) und der Verlagerung (leakage). Die Projektgrenze wird vom Projektentwickler im PDD festgelegt und muss alle Emissionen aus Quellen unter der Kontrolle der Projektbeteiligten umfassen, die signifikant sind und direkt auf die Projektaktivität zurückgeführt werden können. Der Begriff Verlagerung bezeichnet die Erhöhung von Treibhausgasemissionen außerhalb der Projektgrenzen, die auf die Projektaktivität zurückzuführen ist. So könnte beispielsweise bei Aufforstungsprojekten auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen der Fall eintreten, dass die Landwirte auf andere Flächen ausweichen und den dort bisher vorhandenen Wald roden. Diese Verlagerung muss in die Berechnung der erzielten Emissionsminderung bzw. Kohlenstoffspeicherung einbezogen werden.
Ein weiteres Element des PDD ist die Festlegung eines geeigneten Monitoring-Plans. Das Monitoring ist eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation der Durchführung der Klimaschutzprojektaktivität und der dabei anfallenden Emissionen von Treibhausgasen. Die erfassten Daten bilden die Basis für die spätere Überprüfung der erzielten Emissionsreduktionen.
Die Prüfung/Genehmigung des Klimaschutzprojekts
Das PDD wird von – je nach Mechanismus unterschiedlichen – akkreditierten Zertifizierungsunternehmen geprüft (siehe Projektzyklen
JI und
CDM. Bei Einwänden und Mängeln müssen Nachbesserungen vorgenommen oder ein neues PDD erstellt werden. Zum Teil müssen die Projektbeschreibungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um ihr und vor allem den von der Projektaktivität lokal Betroffenen die Möglichkeit zu geben, das PDD zu kommentieren. Zudem muss das Projekt vom Gastland sowie von den beteiligten Investorländern genehmigt werden. Diese Genehmigung erfolgt normalerweise auf Grundlage der Überprüfung durch die jeweiligen akkreditierten Zertifizierungsunternehmen.
Wurde die Prüfung erfolgreich vorgenommen und sind keine gegenteiligen Kommentare eingegangen, wird das Projekt offiziell als Klimaschutzprojekt anerkannt
Die Projektumsetzung und das Monitoring
Die Projektumsetzung ist gemäß dem im PDD festgelegten Monitoringplan laufend zu dokumentieren. Die lückenlose Aufzeichnung insbesondere der anfallenden Emissionen ist die Grundlage für die spätere Überprüfung der erzielten Emissionsreduktionen und für die Ausstellung der CDM/JI-Emissionszertifikate.
Die Überprüfung der erzielten Emissionsreduktionen/Die Ausstellung von Emissionszertifikaten
Die erzielten Emissionsreduktionen werden durch akkreditierte Zertifizierungsunternehmen im Abgleich mit der Baseline, welche im PDD festgehalten ist, überprüft. Je nach Mechanismus unterliegt die Überprüfung unterschiedlichen Regelungen (siehe Projektzyklen
JI und
CDM). Nach erfolgreicher Überprüfung werden von den zuständigen Institutionen Emissionszertifikate ausgestellt.


