Startseite Einführung CDM und JI Rechtliche Grundlagen

Stand: Januar 2013


Rechtliche Grundlagen

Der Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI) dienen der Kooperation zwischen Staaten. Diese Kooperation geschieht jedoch nicht direkt auf der Ebene der Staaten, sondern auf der konkreten Projektebene unter der Beteiligung von privaten Körperschaften (insbesondere Unternehmen). Häufig werden CDM und JI deswegen unter dem Begriff "projektbasierte Mechanismen" zusammengefasst. In den offiziellen deutschen Übersetzungen der internationalen Rechtstexte wird der CDM "Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung" und JI "gemeinsame Umsetzung" genannt. Das beiden Mechanismen zugrunde liegende Konzept sieht vor, dass Projektentwickler bei den jeweils zuständigen Stellen Projekte anmelden, die Emissionen verringern oder aber der Atmosphäre Kohlenstoff entziehen und in Biomasse speichern ("Senkenprojekte"). Beispiele für emissionsmindernde Klimaschutzprojekte sind der Bau eines Windparks, die Verbesserung der Effizienz eines Fernwärmenetzes oder die Installation eines Biomassekraftwerkes. Beispiele für Senkenprojekte sind Aufforstungen oder Wiederaufforstungen. Nachdem das Projekt einen festgelegten Zyklus durchlaufen hat, werden dem Projektentwickler entsprechend der Menge der Emissionsminderung bzw. des gespeicherten Kohlenstoffs Emissionszertifikate ausgestellt. CDM und JI wurden 1997 mit dem Kyoto-Protokoll geschaffen, das Konzept der gemeinsamen Durchführung von Klimaschutzprojekten ist als Prinzip aber bereits in der Klimarahmenkonvention von 1992 angelegt. Nach deren Inkrafttreten einigte man sich auf der ersten Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties, COP) in Entscheidung 5/CP.1 darauf, zunächst eine Pilotphase "gemeinsam umgesetzter Aktivitäten" (Activities Implemented Jointly, AIJ) zu starten. Hierdurch sollten vor allem Erfahrungen und Wissen im Umgang mit dem neuen Instrument gewonnen und verbreitet werden. Dies ist insgesamt mit über 150 AIJ-Projekten gelungen, wenn auch regional sehr unterschiedlich. Emissionszertifikate konnten aus AIJ-Projekten jedoch nicht entstehen. AIJ-Projekte haben keine aktuelle Bedeutung mehr.
Auf der Vertragsstaatenkonferenz in Doha im November 2012 wurde beschlossen, nach der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 eine zweite Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 anzuschließen. Japan, Kanada, Neuseeland und Russland sind der zweiten Verpflichtungsperiode jedoch nicht beigetreten. 


Joint Implementation

JI ist in Artikel 6 des Kyoto-Protokolls niedergelegt. An JI dürfen nur die in Annex B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten, dies sind im Wesentlichen die Industrieländer der OECD und Osteuropas, teilnehmen. JI-Projekte werden in den internationalen Rechtstexten meistens Artikel-6-Projekte genannt. Für die Durchführung von JI-Projekten liegen seit Ende 2005 rechtsgültige Beschlüsse vor. Zwar hatte die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties, COP) bereits 2001 auf COP 7 in Marrakesch "Richtlinien für die Umsetzung des Artikels 6 des Kyoto-Protokolls" entwickelt (Guidelines for the implementation of Article 6 of the Kyoto Protocol - Entscheidung 16/CP.7, enthalten in den Übereinkommen von Marrakesch). Diese waren jedoch nur ein Entwurf der COP für eine Entscheidung der Konferenz der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (Conference of the Parties serving as Meeting of the Parties to the Kyoto Protocol, COP/MOP). Die Umsetzung von JI konnte erst starten, nachdem das Kyoto-Protokoll im Februar 2005 in Kraft getreten und die Entscheidung formell von der COP/MOP verabschiedet worden war. Dies geschah auf der ersten Sitzung der COP/MOP im Dezember 2005 in Montreal (Entscheidung 9/CMP.1). 

Die Entscheidung sieht zwei „Tracks“ für JI vor: Track 1, bei dem die Abwicklung der Projekte weitgehend den beteiligten Staaten überlassen ist, und Track 2, der von dem von COP/MOP 1 eingerichteten JI-Aufsichtsausschuss (JI Supervisory Committee, JISC) überwacht wird (Entscheidung 10/CMP.1). Das Genehmigungsverfahren startete offiziell am 26. Oktober 2006. Das JISC entwickelte im Laufe der Folgejahre weitere Leitlinien. Die Festlegungen durch das JISC wurden jeweils von den Kyoto-Vertragsstaatenkonferenzen bestätigt. Auf der Vertragsstaatenkonferenz in Doha 2012 wurde beschlossen, dass die beiden unterschiedlichen Tracks des JI zusammengeführt und die Akkreditierungsverfahren für Zertifizierer von CDM und JI weiter vereinheitlicht werden sollen ( Entscheidung -/CMP.8). Bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz im November 2014 sollen hierfür neue Richtlinien erarbeitet werden. Die Details zur Umsetzung von Projekten werden unter Durchführung von JI-Projekten erläutert. 

Zu beachten ist, dass die Industrieländer, die nicht an der zweiten Kyoto-Verpflichtungsperiode teilnehmen, sich ab 2013 auch nicht mehr an JI-Projekten beteiligen können. Dies betrifft mit Russland u.a. das bisher größte JI-Gastgeberland.


Der Clean Development Mechanism

Der CDM beruht auf Art. 12 des Kyoto-Protokolls. Laut Art. 12.2 Kyoto-Protokoll hat er zwei gleichberechtigte Zielsetzungen: Er soll die Investorländer bei der Erreichung ihrer Kyoto-Emissionsziele und gleichzeitig die Gastländer der Projekte bei ihrer nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Gastländer von CDM-Projekten sind die Länder, die nicht in Annex B des Kyoto-Protokolls aufgeführt sind. Dies sind die Länder, die im Allgemeinen mit dem Begriff "Entwicklungsländer" bezeichnet werden. Die Investorländer sind die so genannten Industrieländer.

In den Übereinkommen von Marrakesch sind genaue Modalitäten und Verfahren für die Durchführung von CDM-Projekten festgelegt, die sicherstellen sollen, dass sie einen echten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Gastlandes sowie zur Bekämpfung des Klimawandels liefern. Im Gegensatz zu den Regelungen für JI wurden die Regelungen für den CDM provisorisch bereits in 2001 durch die COP in Marrakesch in Kraft gesetzt (der so genannte prompt start). In den folgenden Jahren erließ die COP jeweils weitere Richtlinien für die Umsetzung des CDM sowie die gesonderten Modalitäten und Verfahren für Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte. Nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls bestätigte die COP/MOP alle provisorisch von der COP über den CDM getroffenen Entscheidungen und erließ weitere Richtlinien ( Entscheidungen 3-8/CMP.1 ). Für das Ausformulieren der Detailregelungen sowie die Überwachung der CDM-Projekte ist der CDM-Exekutivrat (CDM Executive Board, EB). Die Details zur Umsetzung von Projekten werden unter Durchführung von CDM-Projekten erläutert.

Die Industrieländer, die nicht an der zweiten Verpflichtungsperiode teilnehmen, können weiter an CDM-Projekten beteiligt bleiben, aber nur Teilnehmer an der zweiten Periode können CDM-Zertifikate erwerben und transferieren.


Weitere Informationen

Der Projektzyklus


Justitia. Foto: souhternfried, www.morguefile.comJustitia. Foto: southernfried, www.morguefile.com