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Stand: März 2010



Die Durchführung von CDM-Projekten

Den schematischen Ablauf eines CDM-Projekts zeigt die Abbildung:

Die ersten Schritte entsprechen im Wesentlichen dem allgemeinen Projektverlauf. Die Projektentwickler legen das PDD einem vom EB akkreditierten Zertifizierungsunternehmen (Designated Operational Entity, DOE) vor. Im Unterschied zu JI müssen die Projektentwickler beim CDM allerdings für die Erstellung der Baseline sowie für das Monitoring eine vom EB genehmigte Methode verwenden. Das EB kann diese Methoden jedoch nicht selber entwickeln, sondern die Projektentwickler müssen dem EB Vorschläge für Methoden zur Genehmigung vorlegen. Dieser Schritt kann nur übersprungen werden, wenn von einem anderen Projekt bereits eine genehmigte Methode vorliegt, die auf das eigene Projekt anwendbar ist.

Bei der Beantragung ist explizit eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben. So muss die DOE das PDD in der Prüfungsphase öffentlich zugänglich machen, um es der Öffentlichkeit und Betroffenen zu ermöglichen, das Dokument zu kommentieren. Die DOE nimmt Einwände und Kommentare entgegen, prüft und veröffentlicht diese.

Verwirrung herrschte lange Zeit über den adäquaten Nachweis der Zusätzlichkeit (additionality) eines Projekts. Das EB hat daher eine Anleitung entwickelt, die den Projektentwicklern diesen Nachweis erleichtern soll (Tool for the demonstration and assessment of additionality). Es ist zur Unterstützung der Projektentwickler gedacht, diese können jedoch weiterhin auch andere Verfahren für den Nachweis der Zusätzlichkeit entwickeln und anwenden.

Laut Artikel 12 des Kyoto-Protokolls sollen CDM-Projekte die nachhaltige Entwicklung des Gastlandes voranbringen. Ob dies der Fall ist, prüfen die Gastländer selbst. Jedes Gastland entwickelt hierfür eigene Kriterien und Verfahren; die Überprüfung findet im Rahmen des allgemeinen CDM-Genehmigungsverfahrens des Gastlandes statt. Normalerweise genehmigen das Gastland sowie die beteiligten Investorländer das Projekt erst auf Grundlage des Validierungsberichts der DOE. Die jeweils national zu durchlaufenden Verfahren sind im Allgemeinen auf den Internetseiten der jeweiligen nationalen Genehmigungsbehörde (Designated National Authority, DNA) abrufbar.

Gemäß den Beschlüssen des EB muss allerdings für die Registrierung eines CDM-Projekts noch kein Genehmigungsschreiben eines Investorlandes vorgelegt werden (siehe Abschnitt "unilaterale Projekte" weiter unten). Ein solches Schreiben muss erst vorgelegt werden, wenn später die Zertifikate nach ihrer Ausstellung in ein Industrieland transferiert werden sollen.

Befindet die DOE, dass das Projekt allen Anforderungen genügt, legt sie es dem EB zur Registrierung vor. Das EB registriert das Projekt automatisch, es sei denn, innerhalb von acht Wochen nach der Einreichung des Projekts beantragen entweder eines der beteiligten Länder oder mindestens drei EB-Mitglieder eine Überprüfung (Review) des Projekts. Liegt ein Antrag auf Durchführung einer Überprüfung vor, entscheidet das EB auf seiner nächsten Sitzung, ob es eine Überprüfung durchführt oder das Projekt passieren lässt. Kommt das EB bei einer Überprüfung zu dem Ergebnis, dass das Projekt nicht den CDM-Regeln genügt, kann es eine Überarbeitung verlangen oder das Projekt ganz zurückweisen.

Ein wesentlicher Unterschied zu JI liegt in der Behandlung der verifizierten Emissionsreduktionen. Diese müssen durch die DOE zertifiziert werden, das heißt, die DOE versichert schriftlich, dass die jeweilige Emissionsreduktion tatsächlich erzielt wurde. Auch hier ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit obligatorisch.

Nach der Zertifizierung erfolgt die Ausstellung einer entsprechenden Menge an CDM-Emissionszertifikaten (Certified Emission Reduction, CER) durch das EB, auch hier kann des EB jedoch nochmal eine eigene Überprüfung durchführen. 2% der ausgestellten CER werden einbehalten und einem Fonds zugeführt, der die am wenigsten entwickelten Länder bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels unterstützt (Adaptation Fund).

Auf der Internetseite cdm.unfccc.int können weiterführende Informationen abgerufen werden, darunter die bereits genehmigten Methoden, das Tool für den Nachweis der Zusätzlichkeit, Listen der akkreditierten DOEs und der bisher eingerichteten DNAs sowie alle für die Registrierung beim EB nötigen Formulare und Anleitungen.

Unilaterale Projekte

Der CDM wurde zwar ursprünglich als Mechanismus zur Kooperation zwischen Industrie- und Entwicklungsländern konzeptioniert, nach einer Klarstellung des EB im Februar 2005 können jedoch auch Projekte ohne Beteiligung eines Industrielandes registriert werden. Diese "unilateralen Projekte" eröffnen Projektentwicklern in den Gaststaaten die Möglichkeit, Projekte eigenständig bis zur Umsetzung zu entwickeln und die generierten CER auf dem freien Markt anzubieten, anstatt bereits im Planungsstadium einen Investor finden zu müssen. Das Genehmigungsschreiben eines Industrielandes muss jedoch nachgereicht werden, wenn die CER in dieses transferiert werden sollen. Unilaterale Projekte machen inzwischen mehr als die Hälfte der in der Entwicklung befindlichen Projekte aus.

Das vereinfachte Verfahren für Kleinprojekte

Im Rahmen der Übereinkommen von Marrakesch wurde die Ausarbeitung eines vereinfachten Verfahrens für Kleinprojekte (CDM Small Scale) vereinbart. Dieses wurde vom EB entwickelt und beinhaltet folgende Erleichterungen:

  • vereinfachte Anforderungen an das PDD,
  • eine Vereinfachung der Methoden für die Erstellung der Baseline und des Monitoringplans,
  • die Möglichkeit, mehrere Projektaktivitäten zu einem Projekt zu bündeln,
  • die Möglichkeit, dieselbe DOE mit der Validierung, Verifizierung und Zertifizierung zu beauftragen.

Das vereinfachte Verfahren gilt für folgende CDM-Projekttypen:

  • Erneuerbare Energieprojekte mit einer Kapazität bis 15 MW,
  • Energieeffizienzprojekte mit einer Energieeinsparung (auf Erzeuger- oder Verbraucherseite) bis 60 Gigawattstunden pro Jahr,
  • andere Projekte, die eine jährliche Emissionsreduktion von 60.000 Tonnen CO2e nicht überschreiten.

Zudem sind Projekte, die eine jährliche Emissionsreduktion von weniger als 15.000 Tonnen CO2e erwarten, von der Registrierungsgebühr beim CDM-EB befreit. Weitere Details finden Sie auf der Website des Klimasekretariats.

Programmatischer CDM

Auf der Kyoto-Vertragsstaatenkonferenz in 2005 wurde der neue Projekttyp der Programmes of Activities (PoA) zugelassen. PoAs sind Projekte, bei der ein Koordinator eine Vielzahl von dezentralen Aktivitäten bündeln kann. Projektbündel waren wie erläutert im Bereich der Kleinprojekte auch vorher schon möglich, dort behalten jedoch die einzelnen Aktivitäten prinzipiell ihren eigenständigen Status, es muss bei der Registrierung feststehen, welche Aktivitäten zu dem Bündel gehören, und das Bündel darf sich während der Projektlaufzeit nicht ändern. Zudem darf wie erläutert die Gesamtgröße des Bündels nicht die Schwellenwerte für Kleinprojekte übersteigen.

Ein PoA ist hingegen eine Maßnahme mit einem zentralen Koordinator, der dezentrale Aktivitäten anstößt, z.B. indem er einen finanziellen Anreiz schafft. Zudem muss die Größe des PoA nicht zu Beginn feststehen, sondern es können im Projektzeitraum immer weitere Programmaktivitäten (CDM programme activities, CPA) hinzugefügt werden. Unter einem PoA können mehrere Baseline- und Monitoring-Methoden zum Einsatz kommen. Dadurch wird es möglich, z.B. Erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen in einem PoA zu integrieren. Ein Beispiel für ein PoA ist das Osram-Energiesparlampen-Projekt, das bei den Beispielprojekten vorgestellt wird.

Mit dem Antrag auf Registrierung muss beim EB eine für das PoA typische CPA eingereicht und überprüft werden. Das PoA-PDD muss zudem die Kriterien beschreiben, nach denen weitere CPAs zu dem PoA hinzugefügt werden können. Nachdem das PoA erfolgreich beim EB registriert worden ist, können zu jedem Zeitpunkt weitere CPAs hinzugefügt werden. Diese werden der DOE zur Prüfung vorgelegt, die auch das PoA validiert hat, eine Prüfung der CPAs durch das EB findet jedoch nicht statt. Sollte allerdings das EB im Nachhinein feststellen, dass eine CPA unberechtigt dem PoA hinzugefügt wurde, wird das gesamte PoA überprüft. Als Ersatz für unberechtigt ausgestellte CERs muss von der verantwortlichen DOE eine gleiche Menge an Emissionszertifikaten an das EB übermittelt werden.

Weitere Informationen:

Rechtliche Grundlagen zum CDM
Projektbeispiele