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Die Durchführung von JI-Projekten

Für die Details der Durchführung eines JI-Projekts kommt es darauf an, ob das geplante Gastland gewissen Kriterien genügt. Diese sind:

a) Ratifikation des Kyoto-Protokolls,

b) vorliegende Berechnung der Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten (Assigned Amount Units, AAU),

c) Etablierung eines nationalen Systems zur Abschätzung seiner Treibhausgasemissionen bzw. -speicherung durch Senken,

d) Etablierung eines nationalen Treibhausgasregisters,

e) rechtzeitiges jährliches Einreichen seines Treibhausgasinventars,

f) Einreichung zusätzlicher Informationen über seine Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten.

Ein Industrieland muss zumindest die Kriterien a, b und d erfüllen, um Gastland für JI-Projekte sein zu können. Wenn ein Gastland alle der genannten Kriterien erfüllt, kann es selbst die Reduktion von Treibhausgasen bzw. ihre Speicherung durch Senken verifizieren und entsprechend JI-Emissionszertifikate (Emission Reduction Units, ERU) ausstellen. Die Ausgestaltung der Anforderungen an JI-Projekte und des zu durchlaufenden Projektzyklus’ bleibt ihm damit weitgehend selber überlassen. Dieser Weg wird auch "Track 1" genannt, er wird wahrscheinlich der Normalfall sein. Insbesondere die Mitgliedstaaten der EU müssen die genannten Kriterien erfüllen, da sie seit 2008 ebenfalls Voraussetzung für das Funktionieren des EU-Emissionshandels sind.

Wenn ein Gastland jedoch nur die Kriterien a, b und d erfüllt, greift ein internationales Verfahren – der so genannte "Track 2" – für die Ausstellung von ERU, dessen detaillierte Ausgestaltung und Aufsicht dem JI-Aufsichtsausschuss (JI Supervisory Committee, JISC) obliegt. Auch den Staaten, die die Bedingungen für Track 1 erfüllen, steht es frei, Track 2 zu wählen.

Die einzelnen Schritte der Projektdurchführung gemäß Track 2 sind in der Abbildung dargestellt.

Die ersten Schritte von der Projektidee bis zur Erstellung des Kurzchecks entsprechen im Wesentlichen dem allgemeinen Projektverlauf.

Die Projektentwickler legen das PDD einem vom JISC akkreditierten Zertifizierungsunternehmen (Independent Entity, IE) vor. Die IE nimmt eine erste Prüfung vor und veranlasst eine Veröffentlichung des PDD, um der Öffentlichkeit und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Einwände und Kommentare vorzubringen. Diese werden von der IE entgegengenommen und geprüft; kommt die IE insgesamt zu einem positiven Ergebnis, wird ihre begründete Entscheidung veröffentlicht.

Auf Grundlage des Berichts der IE prüfen die jeweiligen nationalen Behörden des Investor- und des Gastlandes (Designated Focal Points, DFP), ob die jeweiligen nationalen Richtlinien für JI-Projekte erfüllt sind, und stellen bei einem positiven Ergebnisse die nationalen Genehmigungen aus. Gemäß den Beschlüssen des JISC muss allerdings in diesem Stadium nicht unbedingt schon ein Genehmigungsschreiben eines Investorlandes vorgelegt werden. Ein solches Schreiben muss erst vorgelegt werden, wenn später ERU ausgestellt werden sollen.

Die IE reicht daraufhin die gesammelten Unterlagen beim JISC ein. Das Projekt gilt automatisch als offiziell anerkannt, es sei denn, innerhalb von 45 Tagen nach der Einreichung des PDDs beantragen entweder eines der beteiligten Länder oder mindestens drei JISC-Mitglieder eine Überprüfung (Review) des Projekts. Liegt ein Antrag auf Durchführung einer Überprüfung vor, entscheidet das JISC auf seiner nächsten Sitzung, ob es eine Überprüfung durchführt oder das Projekt passieren lässt. Kommt das JISC bei einer Überprüfung zu dem Ergebnis, dass das Projekt nicht den JI-Regeln genügt, kann es eine Überarbeitung verlangen oder das Projekt ganz zurückweisen.

Nachdem ein Projekt genehmigt ist, ist während der Projektlaufzeit vom JI-Projektträger eine ständige Dokumentation des Projektverlaufs gemäß dem Monitoringplan durchzuführen. Eine IE stellt die Menge der am Ende eines bestimmten Zeitraums erzielten Emissionsreduktionen unter Beteiligung der Öffentlichkeit fest und leitet ihren Bericht an das JISC weiter. Auch hier kann das JISC wieder eine eigene Überprüfung des Projekts durchführen. Andernfalls, oder wenn diese Prüfung positiv für das Projekt ausfällt, weist es die zuständigen Behörden des Gast- und des Investorlandes an, den Transfer der entsprechenden Menge ERU vorzunehmen. Ein JI-Projekt kann erst seit 2008, also mit dem Beginn der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, ERU generieren.

Von der Internetseite http//ji.unfccc.int können alle wesentlichen Dokumente sowie weitere Informationen abgerufen werden, so etwa Kriterien zu Baseline-Erstellung und Monitoring gemäß JI Track 2, Listen der akkreditierten IEs und der bisher eingerichteten DFPs.

Auch den Staaten, die die Bedingungen für Track 1 erfüllen, steht es frei, Track 2 zu wählen, z.B. um sich den Aufwand des Aufbaus eines eigenen Prüfverfahrens zu sparen. Auch können Staaten in Track 1 auf einzelne Elemente von Track 2 zurück greifen. So verlangen z.B. viele Gaststaaten auch in Track 1, dass die Projekte von einer vom JISC akkreditierten IE geprüft werden. Neben der Verlässlichkeit ist dies auch eine vorbeugende Maßnahme für den Fall, dass die Voraussetzungen für den Track 1 nach Projektbeginn entfallen und das Projekt dann im Weiteren nach dem Track 2 abgewickelt werden muss. Als Zertifizierer für den Track 1 werden, wie die Praxis zeigt, bisher vornehmlich die CDM-Zertifizierer gewählt (siehe Link zum CDM).



Das vereinfachte Verfahren für Kleinprojekte

Die JI-spezifischen Transaktionkosten, z.B. Gebühren für die IE, sind weitgehend unabhängig von der Projektgröße und daher für große Projekte leichter zu tragen als für kleine. Um kleine Projekte (JI Small Scale) zu fördern, hat das JISC daher Vereinfachungen des normalen Verfahrens vereinbart, nämlich:

  • vereinfachte Anforderungen an das PDD,
  • die Möglichkeit, mehrere Projektaktivitäten zu einem Projekt zu bündeln,
  • Kleinprojekte sind von der Gebühr befreit, die bei der Einreichung des PDD an das JISC zu zahlen ist.

Das vereinfachte Verfahren gilt für folgende JI-Projekttypen:

  • Erneuerbare Energieprojekte mit einer Kapazität bis 15 MW,
  • Energieeffizienzprojekte mit einer Energieeinsparung (auf Erzeuger- oder Verbraucherseite) bis 60 Gigawattstunden pro Jahr,
  • andere Projekte, die eine jährliche Emissionsreduktion von 60.000 Tonnen CO2-eq. nicht überschreiten.

Bei einem Projektbündel gelten diese Schwellenwerte nur für die einzelnen Aktivitäten des Bündels, die Gesamtgröße des Bündels darf über diesen Schwellenwerten liegen.



JI in Deutschland

Von der ursprünglichen Konzeption her war JI als Instrument zur Mobilisierung von Emissionsreduktionspotenzialen in den mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten gedacht. Im Gegensatz zu den meisten anderen westlichen Industriestaaten erlaubt Deutschland aber auch die Durchführung von JI-Projekten auf seinem eigenen Territorium. Die entsprechenden Regelungen enthält das deutsche ProjektMechanismenGesetz (ProMechG), die zuständige deutsche JI-Genehmigungsbehörde (DFP) ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Bei JI-Inlandsprojekten sind insbesondere zwei Punkte zu beachten. Der erste ist das so genannte Doppelzählungsproblem. Wenn ein Projekt zu Emissionsminderungen an einer Anlage führt, die vom EU-Emissionshandel abgedeckt ist, fließen dadurch einerseits Zertifikate an den Projektträger, andererseits sinkt durch das Projekt der Bedarf des Anlagenbetreibers an EU-Berechtigungen. Ohne weitere Vorkehrungen würde die Emissionsreduktion also doppelt gezählt. Gemäß ProMechG werden diese Emissionsminderungen daher als Bestandteil der Baseline gewertet, werden also nicht mit ERU vergütet.

Der zweite Punkt ist das Verbot von Doppelbegünstigungen. Wird eine Projekt durch öffentliche Fördermittel finanziert, dann wird der Anteil der Emissionsminderung, der durch diese Fördermittel finanziert wird, ebenfalls als Bestandteil der Baseline gewertet. Die Vergütung von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes stehen einer Finanzierung durch öffentliche Fördermittel gleich.


Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen für JI
Projektbeispiele