Stand: 23.09.2008
Gebührenverordnung zum ProjektMechanismenGesetz
Das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) bestimmt die DEHSt als zuständige Behörde für den Vollzug des ProMechG. Die hier bereit gestellte Verordnung legt die Gebührensätze für die Arbeit der DEHSt fest.
Am 23.09.2008 ist die Änderung der Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die neue Gebührenverordnung tritt rückwirkend zum 11.08.2007 in Kraft und ersetzt die Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung vom 16. November 2005.Weitere Informationen
Alte Fassung der Gebührenverordnung vom 16.11.2005
Die Neufassung der ProMechG-Gebührenverordnung vom 23.09.2008 enhält Bezüge zur alten Version der Verordnung. Diese Passagen haben weiter Bestand, deshalb besteht hier die Möglichkeit, die alte Gebührenverordnung von 16. November 2005 herunterzuladen.
Bitte beachten Sie auch die
Hinweise zum Download.

