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Stand: 22. Juni 2007



Nationaler Allokationsplan 2008-2012 für die Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Europäische Emissionshandelssystem unter einem außerordentlich hohen Zeitdruck termingerecht am 1. Januar 2005 eingeführt. Basierend auf den europarechtlichen Grundlagen Emissionshandelsrichtlinie und der so genannten "Linking Directive" existiert in Deutschland ein umfangreicher Rechtsrahmen, der die Elemente Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG), Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) und Projektmechanismengesetz (ProMechG) sowie verschiedene Verordnungen enthält. Der Emissionshandel erfasst in Deutschland rund 55 % der CO2-Emissionen und ist damit das zentrale klimaschutzpolitische Instrument.

Bitte beachten Sie die Änderungen, die der NAP II im Jahr 2007 durch das ZuG 2008-2012 erfahren hat.

Weitere Informationen:

Hintergrundpapier zum Nationalen Allokationsplan 2008-2012
Eckpunkte und Vergleich mit NAP I
BMU-Themenseite zum Emissionshandel

BMU-Pressemitteilung: Überarbeitung des NAP II
Zuteilungsgesetz 2008-2012
Erläuterung: Bedeutung des ZuG 2008-2012 für CDM/JI










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