Zuständigkeiten CDM/JI auf Bundesebene
Die Federführung für die projektbezogenen Mechanismen innerhalb der Bundesregierung liegt beim
Bundesumweltministerium (BMU). Andere Ministerien sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ebenfalls wichtige Akteure,
darunter das
Auswärtige Amt (AA), das die Deutschen Botschaften in den
Gastländern als Vermittler einsetzt. Auch die bilateralen Kooperationen des
Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) und des
Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) können für CDM/JI nützlich sein. Insbesondere das BMZ
unterstützt die Entwicklung des CDM durch Capacity Building-Maßnahmen der
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ).
Innerhalb des BMU teilen sich das Ministerium und das Umweltbundesamt die CDM/JI-relevanten Aufgaben: Das Ministerium nimmt die
politischen Aufgaben wahr, während die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt für den
administrativen Teil zuständig ist. Im BMU widmet sich die Joint Implementation Koordinierungsstelle (JIKO) den
politischen Aufgaben, die vor allem in der Weiterentwicklung des Klimaregimes und der Zusammenarbeit mit den Gastländern
liegen. Zusätzlich hat das BMU die Servicestelle "Umwelttechnologieexport und CDM-Vorhaben" eingerichtet, die
deutsche Unternehmen im Einzelfall bei konkreten Schwierigkeiten in den Gastländern unterstützten kann.
Die administrativen Aufgaben im Bereich CDM/JI sind Aufgabe der Deutschen Emissionshandelsstelle. BMU und DEHSt kooperieren in der Begleitung der CDM- und JI-Projekte seit der Aufgabenzuweisung des ProMechG an die DEHSt eng miteinander. In regelmäßigen Sitzungen werden der Gesetzesvollzug und die Projektgenehmigung beraten. Sofern Beratungsbedarf zu einzelnen Projekten besteht, stimmen sich Ministerium und DEHSt unmittelbar ab. Die Entscheidungen trifft die DEHSt als zuständige Genehmigungsbehörde.
Die Rolle der Deutschen Emissionshandelsstelle
Zentrale Aufgabe der
DEHSt in Bezug auf CDM und JI ist die Zustimmung zu
Klimaschutzprojekten. Dabei fungiert die DEHSt als Designated National Authority (DNA) für CDM-Projekte und als Designated
Focal Point (DFP) für JI-Projekte. Durch die Zustimmung zu einem Projekt im Ausland wird Deutschland Inverstorstaat und
bei JI-Projekten in Deutschland Gastgeberstaat. Zu den Aufgaben der DEHSt gehören auch das Überprüfen und
Bestätigen von Verifizierungsberichten bei JI-Projekten sowie das Einreichen von Überprüfungsgesuchen an das EB
bzw. das JISC im Falle von Unklarheiten.
Projektentwickler können je nach Projektstand verschiedene Anträge stellen: Um die Zustimmung eines Gastlandes zu
befördern, kann ein Befürwortungsschreiben beantragt werden (Letter of Endorsement, LoE). Hierzu muss eine
aussagekräftige Projektskizze (Project Idea Note, PIN) vorgelegt werden, die das geplante Projekt in den Grundzügen
beschreibt und eine überschlägige Prüfung der Zusätzlichkeit ermöglicht.
Wird eine Zustimmung (Letter of Approval, LoA) beantragt, sind folgende Antragsunterlagen vorzulegen:
- ein schriftlicher Antrag auf Zustimmung
- die Projektdokumentation (Project Design Document, PDD)
- der Validierungsbericht (Validation Report, VR)
- für CDM-Projekte und JI-Auslandsprojekte - falls bereits vorhanden - die Zustimmung des Gastlandes.
Die Anträge und die begleitenden Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden, die begleitenden Dokumente können der DEHSt elektronisch oder als CD-ROM übermittelt werden.
Hat der Antragsteller der DEHSt alle Unterlagen vollständig übermittelt, erfolgt die Zustimmung zu einem CDM- oder JI-Projekt von deutscher Seite innerhalb von zwei Monaten. Benötigt die DEHSt weitere Unterlagen, wird dies den Antragstellern zeitnah mitgeteilt.
Ziel der DEHSt ist es, den an Klimaschutzprojekten beteiligten Unternehmen einen zuverlässigen Service im Umfeld der Antragstellung zu bieten. Dies geschieht beispielsweise durch Leitfäden, Arbeitshilfen und so genannte Frequently Asked Questions (FAQs), die auf der Internetseite der DEHSt zur Verfügung gestellt werden. Eine Projektdatenbank, die ebenfalls über die Internetseite der DEHSt zugänglich ist, enthält eine Übersicht über die Projekte mit deutscher Beteiligung. Weiterhin nehmen Mitarbeiter der DEHSt an Konferenzen und Arbeitskreisen teil, um die Entwicklung von Klimaschutzprojekten zu befördern.


